Ansicht umschalten
Avatar von ichwersonst
  • ichwersonst

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2002

Re: Die Möglichkeit zur Senkung wird leider nicht genutzt werden

denkbar schrieb am 14. Februar 2010 15:42

> Will man eine deutliche Absenkung von HartzIV (ich will das!) so
> müßte sich der Staat mal auf den Hintern setzten und transparente
> Berechnungsverfahren vorlegen, die niedrigere Sätze rechtfertigen,
> ohne dabei gegen die Verfassung zu verstoßen. Dazu hat der Staat bis
> 2011 Zeit.

Das Problem: Er kann es gar nicht. Sämtliche Experten haben schon vor
Jahren festgestellt, daß die bis heute geltenden Bezüge viel zu
niedrig sind.

> M.E. ist das ohne weiteres möglich, denn ich kann transparent
> darlegen, daß HartzIV deutlich zu hoch ist:

Wenn das möglich wäre, hätte man es gemacht.

> Wie bekannt hat ein
> HartzIV-Empfänger nach der heutigen Gesetzeslage ein Anrecht auf 40qm
> Wohnfläche. Diese Zahl ist willkürlich und durch nichts begründet,

Ähhh ... doch. Es gbt Berechnungen für Raumbedarf. Da wird nichts
ausgedacht.

> Tatsächlich ist es so, daß sehr viele Menschen in Deutschland mit
> deutlich weniger als 40qm Wohnfläche auskommen, wobei dies KEINE
> Personen sind, die von HartzIV leben: Man denke z.B. an Bauarbeiter
> in Wohncontainern, an Studenten in kleinen Wohnheimszimmern oder auch
> an Wehrpflichtige der Bundeswehr. Denen steht allesamt weniger
> Wohnfläche zur Verfügung,
> OHNE daß dies verfassungsrechtlich in
> irgendeiner Form bedenklich wäre. Und sehr häufig empfangen diese
> Leute keine oder nur geringe Transferleistungen vom Staat.

Das sind aber . man höre und staune - alles vorrübergehende
Ereignisse - HartzIV ist auf ein normales Leben ausgerichtet -
zualledem erhalten zumindest Studenten und Bundeswehr (deren Flächen
ebenfalls locker 40qm erreichen, wenn man alles dazurechnet) sehr
wohl staatliche Transferleistungen in nicht unbeträchtlicher höhe.

> Wenn es also a) zwangsverpflichten Personen (Wehrpflicht) b) hart
> arbeitenden Personen (Bauarbeiter) und c) lernenden Personen
> (Studenten) absolut zumutbar und verfassungsrechtlich unbedenklich
> ist, auf Wohnflächen bis unter 10 qm zu hausen (Wohnraum, den diese
> oftmals selbst bezahlen!)

*hüstel* - Du hast vergessen: Sozialflächen, Badezimmer, Küche ...

> so muß das natürlich gerade für
> HartzIV-Empfänger gelten, die nämlich weder ihren Wohnraum selbst
> bezahlen, noch etwas lernen, noch hart arbeiten und auch nicht
> wirklich zwangsverpflichtet sind, zumindest weitaus weniger als
> Wehrpflichtige.

Das ist im übrigen falsch.

> So. Damit habe ich m.E. sehr transparent und empirisch meßbar
> dargelegt, daß die Wohnfläche für HartzIV-Personen deutlich zu groß
> ist, daß man hier also deutlich was sparen kann.

Du hast gar nichts dargelegt, ausser, daß Du - eigentlich wie immer -
nichts verstanden hast und Dir Deine kleine Welt so bastelst, wie Du
sie gerade brauchst.

> Würde sich der Staat einfach nur mal an der Größe von faktisch
> vorhandenen, legalen und verfassungsrechtlich unbedenklichen
> studentischen Wohnheimszimmern orientieren, dann wäre wohl deutlich
> zu sagen, daß 17 qm Wohnfläche für einen HartzIVler absolut
> ausreichen, für einen Studenten reichts ja auch:

Nein, tuts nicht.

> Und der leistet im
> Unterschied zum HartzIV-Empfänger noch was (er lernt nämlich!) UND er
> zahlt sein Wohnheimszimmer i.d.R. selbst.

So? Bafög ist also eine Verschwörung der Sozn. Die gibts gar nicht?
Und den Hartzis verbietet man das lernen ja sogar.

> Wenn man also die größtenteils selbstzahlende künftige Bildungselite
> in kleinen Ställen unterbringen kann, dann kann man das mit
> HartzIV-Empfänger doppelt und dreifach. OHNE verfassungsrechtliche
> Bedenken.

Man bringt sie ja nicht in kleinen Ställen unter.

> Von daher: Es ist sehr viel Luft im System

Es ist sehr viel Luft in bestimmten System, so z.B. auch bei Dir. In
dem von Dir erwähnten nicht.

> Und da sehe ich jeder Klage vor dem BVerfG äußerst gelassen entgegen:
> Denn das BverfG müßte in einem solchen Fall erst mal erklären, warum
> ein reiner Transferempfänger Anrecht auf mehr Wohnraum haben sollte,
> als ein zumindest teilweiser Leistungsträger (Student), absoluter
> Leistungsträger (Bauarbeiter) oder ein staatlich Zwangsverpflichteter
> (Soldat/Zivildiener). Das wird schwerlich gelingen, denn im GG steht
> nix davon.

Das fällt sogar ohne BVerG leicht.

> so far, denkbar (es gibt neben der Wohnfläche noch viele andere
> Bereiche bei HartzIV, wo man verfassungsgemäß deutlich kürzen kann.
> Wenn man es will.)

Nein. Auch das wurde bereits von Experten festgestellt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten