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  • denkbar

mehr als 1000 Beiträge seit 30.08.2008

Re: Die Möglichkeit zur Senkung wird leider nicht genutzt werden

ichwersonst schrieb am 14. Februar 2010 16:37

> Das Problem: Er kann es gar nicht. Sämtliche Experten haben schon vor
> Jahren festgestellt, daß die bis heute geltenden Bezüge viel zu
> niedrig sind.

Das ist völliger Quatsch, es gibt genauso Experten, die festgestellt
haben, daß die Sätze deutlich zu hoch sind. Nix von wegen
"sämtliche".

Das BVerfG hat sich daher auch nicht der Meinung angeschlossen, daß
die Sätze erhöht werden müssen. Sondern es hat nur gesagt: Die Sätze
müssen der Realität angepaßt sein und sie müssen transparent
berechnet sein.

> > M.E. ist das ohne weiteres möglich, denn ich kann transparent
> > darlegen, daß HartzIV deutlich zu hoch ist:

> Wenn das möglich wäre, hätte man es gemacht.

Warum? Nur weil etwas möglich ist, heißt es noch lang nicht, daß es
auch gemacht wird. Es wäre genauso möglich die Mehrwertsteuer von 19%
auf 15% zu senken oder auf auf 25% zu erhöhen: Sie liegt aber bei 19%
und nicht bei 15% oder 25%. Woraus du sehr klar erkennen kannst: Nur
weil etwas möglich ist, wird es noch lange nicht gemacht. Was gemacht
wird, hängt an den politischen Mehrheiten.

> > Wie bekannt hat ein
> > HartzIV-Empfänger nach der heutigen Gesetzeslage ein Anrecht auf 40qm
> > Wohnfläche. Diese Zahl ist willkürlich und durch nichts begründet,

> Ähhh ... doch. Es gbt Berechnungen für Raumbedarf. Da wird nichts
> ausgedacht.

Berechnungen wie diese hält das BVerfG für intransparent und
realitätsfern. DAS (und nur DAS!) steht im Urteil. Der Staat ist frei
darin jedem HartzIVler auch ein 60qm-Appartment zu bezahlen, wenn er
das transparent und realitätsnah begründen kann. Und das gilt genauso
umgekehrt, für die von mir genannten 17qm, die nicht nur realistisch
sind sondern eben auch deutlich billiger, als die jetzigen
Aufwendungen.

> Das sind aber . man höre und staune - alles vorrübergehende
> Ereignisse - HartzIV ist auf ein normales Leben ausgerichtet -

Das ist Quatsch.

1.) Spielt es für die VERFASSUNGSMÄßIGKEIT keine Rolle, ob die
Wohnfläche vorübergehend oder dauerhaft X qm groß ist. Die Verfassung
trifft schlicht keine Aussagen über minimal zulässige Wohnflächen.

2.) Ist HartzIV nicht auf Dauer angelegt, ganz im Gegenteil. Der Sinn
der Maßnahme ist es (so sagen es ALLE!), die Leute von den
Transferleistungen weg zu bringen, nix von wegen "HartzIV soll
normales Leben sein".

3.) Entweder ist eine Wohnung verfassungsgemäß, oder sie ist es
nicht. Da 17qm-Appartments für Studenten ganz offensichtlich
verfassungsgemäß sind, so ist das auf jeden Fall eine zumutbare
Wohnung. Es gibt keinen Grund, einem HartzIVler mehr zuzugestehen.

> zualledem erhalten zumindest Studenten und Bundeswehr (deren Flächen
> ebenfalls locker 40qm erreichen, wenn man alles dazurechnet)

Nein, diese 40qm erreichen sie niemals. Der von mir gepostete Link
zeigt 17qm Studentenwohnheimsappartments eines privaten Anbieters, in
denen alles notwendige bereits enthalten ist.

> sehr
> wohl staatliche Transferleistungen in nicht unbeträchtlicher höhe.

Teilweise. Längst nicht alle. Und: Der Stundent leistet etwas, er
lernt. Der HartzIVler leistet nix. Und: Die allermeisten Studenten
zahlen ihre Miete selbst, staatliche Transfers betreffen hier nur
eine Minderheit.

> *hüstel* - Du hast vergessen: Sozialflächen, Badezimmer, Küche ...

Nein. Habe ich nicht, folge bitte meinem Link, in den 17qm sind
Badezimmer und Küche bereits enthalten.

Und sog. "Sozialflächen" sind keine Notwendigkeit, sie treiben nur
die Miete hoch. Einen Rechtsanspruch auf sowas gibt es für niemanden,
erst recht nicht für Transferleistungsempfänger.

Ich möchte darauf hinweisen, daß in dem von mir gebrachten Link sogar
Kosten für einen PKW-Stellplatz enthalten sind, etwas, was in
keinster Weise für einen HartzIV-Empfänger notwendig ist (Und im
Übrigen auch nicht für einen Studenten!). Der private
Wohnungsanbieter den ich genannt habe, hält es einfach für sinnvoll,
das seinen Kunden anzubieten. Das ist aber auch sein Privatvergnügen.

> > so muß das natürlich gerade für
> > HartzIV-Empfänger gelten, die nämlich weder ihren Wohnraum selbst
> > bezahlen, noch etwas lernen, noch hart arbeiten und auch nicht
> > wirklich zwangsverpflichtet sind, zumindest weitaus weniger als
> > Wehrpflichtige.

> Das ist im übrigen falsch.

Das ist völlig richtig, denn einen Wehrpflichtigen kann ich ohne
Probleme dazu verpflichten die Nacht im Freien in einem Zelt
zuzubringen oder 10 Km zu marschieren. Dazu kann ich einen
HartzIV-Empfänger absolut nicht verpflichten.
Das einzige, wozu man einen HartzIVler verpflichten kann, ist, eine
zumutbare (!) Arbeit anzunehmen. Was im Vergleich zum Wehrpflichtigen
(und auch dem Zivildiener!) völlig pillepalle ist. Einen Zivildiener
kann ich dazu verpflichten alten Omas den Arsch abzuwischen. Schon
das geht bei einem HartzIVler nicht.

> > Und der leistet im
> > Unterschied zum HartzIV-Empfänger noch was (er lernt nämlich!) UND er
> > zahlt sein Wohnheimszimmer i.d.R. selbst.

> So? Bafög ist also eine Verschwörung der Sozn. Die gibts gar nicht?
> Und den Hartzis verbietet man das lernen ja sogar.

Dir sollte bekannt sein, daß nur eine Minderheit von Studenten
überhaupt BAföG erhält. Welches zudem, wie Dir vielleicht auch
bekannt sein sollte, an LEISTUNGSNACHWEISE gebunden ist. Der Bezug
von HartzIV ist nicht an Leistungsnachweise gebunden. Was ein
Stundent mit BAFöG erhält ist zudem DEUTLICH weniger als HartzIV.
UND: BAFöG MUß ZURÜCKGEZAHLT werden, HartzIV nicht.

> > Wenn man also die größtenteils selbstzahlende künftige Bildungselite
> > in kleinen Ställen unterbringen kann, dann kann man das mit
> > HartzIV-Empfänger doppelt und dreifach. OHNE verfassungsrechtliche
> > Bedenken.

> Man bringt sie ja nicht in kleinen Ställen unter.

Daher schrieb ich "KANN" und nicht: "MUß". Lesen ist schon schwer.

so far, denkbar

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