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  • Feierabendsurfer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2008

Kein Grund zur Beunruhigung

denkbar schrieb am 14. Februar 2010 15:42

> Will man eine deutliche Absenkung von HartzIV (ich will das!)

Und damit das auch dann nicht geht, wenn viele das wollen, gibt es
hier eine halbwegs funktionierende Gewaltenteilung, bei der ein
Verfassungsgericht dafür sorgt, dass sadistisache Phantasien unter
Begriffe wie persönlichen Freiheit oder Entfaltung fallen - deine
Phantasien darf dir niemand nehmen.

> Will man eine deutliche Absenkung von HartzIV (ich will das!) so
> müßte sich der Staat mal auf den Hintern setzten und transparente
> Berechnungsverfahren vorlegen, die niedrigere Sätze rechtfertigen,
> ohne dabei gegen die Verfassung zu verstoßen.

D A S  Berechnungsverfahren will ich sehen!

Das Maximale, was "der Gesetzgeber" jetzt hinkriegen kann, ist die
Erhöhung minimal zu halten.
Wenn "der Gesetzgeber" jetzt nochmal versucht zu tricksen, ist die
Verfassungsklage schneller in Karlsruhe als die neuen Berechnungen in
dem ARGEn.

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