denkbar schrieb am 14. Februar 2010 22:27
> ichwersonst schrieb am 14. Februar 2010 16:37
>
> > Das Problem: Er kann es gar nicht. Sämtliche Experten haben schon vor
> > Jahren festgestellt, daß die bis heute geltenden Bezüge viel zu
> > niedrig sind.
>
> Das ist völliger Quatsch, es gibt genauso Experten, die festgestellt
> haben, daß die Sätze deutlich zu hoch sind. Nix von wegen
> "sämtliche".
Nein. Die gibt es eben nicht. Es goibt Politiker, die "festgestellt"
haben, daß sie die Sätze für zu hoch halten. Mehr nicht.
> Das BVerfG hat sich daher auch nicht der Meinung angeschlossen, daß
> die Sätze erhöht werden müssen. Sondern es hat nur gesagt: Die Sätze
> müssen der Realität angepaßt sein und sie müssen transparent
> berechnet sein.
Das BVerG hat sich deswegen einer solchen Meinung nicht
angeschlossen, weil es gar nicht Aufgabe des BVerG ist, eine solche
Meinung zu haben, Kleverle.
> > > M.E. ist das ohne weiteres möglich, denn ich kann transparent
> > > darlegen, daß HartzIV deutlich zu hoch ist:
> >
> > Wenn das möglich wäre, hätte man es gemacht.
>
> Warum? Nur weil etwas möglich ist, heißt es noch lang nicht, daß es
> auch gemacht wird.
Richtig. Es wird nicht gemacht. Weil es gar nicht möglich ist, weil
man dann eingestehen müsste, daß HartIV eigentlich massiv erhöht
werden müsste.
> Es wäre genauso möglich die Mehrwertsteuer von 19%
> auf 15% zu senken oder auf auf 25% zu erhöhen: Sie liegt aber bei 19%
> und nicht bei 15% oder 25%. Woraus du sehr klar erkennen kannst: Nur
> weil etwas möglich ist, wird es noch lange nicht gemacht. Was gemacht
> wird, hängt an den politischen Mehrheiten.
Ich erkenne vor allen: Du redest wirres Zeug und bist intelektuell
nicht dazu in er Lage, vergleichende Bildnisse zu entwerfen.
> > > Wie bekannt hat ein
> > > HartzIV-Empfänger nach der heutigen Gesetzeslage ein Anrecht auf 40qm
> > > Wohnfläche. Diese Zahl ist willkürlich und durch nichts begründet,
> >
> > Ähhh ... doch. Es gbt Berechnungen für Raumbedarf. Da wird nichts
> > ausgedacht.
>
> Berechnungen wie diese hält das BVerfG für intransparent und
> realitätsfern.
Nein Tut es nicht. Diese Berechnungen haben nichts mit dem vom BVerG
bearbeiteten Themengebiet zu schaffen. Macht aber nix. In Deiner
kleinen Welt kommen solche Feinheiten eh nicht an.
> DAS (und nur DAS!) steht im Urteil.
Genau das steht nicht im Urteil.
> Der Staat ist frei
> darin jedem HartzIVler auch ein 60qm-Appartment zu bezahlen, wenn er
> das transparent und realitätsnah begründen kann.
Nein, ist er nicht, denn die Berechnungen sagen ja etwas anderes.
> Und das gilt genauso
> umgekehrt, für die von mir genannten 17qm, die nicht nur realistisch
> sind sondern eben auch deutlich billiger, als die jetzigen
> Aufwendungen.
Ist ist weder richtig (genau das haben Dir dutzende Beiträge
versucht, klarzumachen, ich vermute, es übersteigt Deinen Horizont,
solches wahrzunehmen), noch deutlich billiger. Ganz im Gegenteil -
prozentual sind kleine Wohnungen sogar teurer als große.
> > Das sind aber . man höre und staune - alles vorrübergehende
> > Ereignisse - HartzIV ist auf ein normales Leben ausgerichtet -
>
> Das ist Quatsch.
Nein. Das ist Fakt.
>
> 1.) Spielt es für die VERFASSUNGSMÄßIGKEIT keine Rolle, ob die
> Wohnfläche vorübergehend oder dauerhaft X qm groß ist. Die Verfassung
> trifft schlicht keine Aussagen über minimal zulässige Wohnflächen.
Ähäm. Wird einen Blick in das von Dir erwähnte Grundgesetz. Natürlich
trifft es keine explizieten Aussagen - deswegen nennt man es
Grundgesetz. Alles weitere regeln entsprechende Berechnungen. Auch
schon erklärt. Immer noch nicht bei Dir angekommen.
> 2.) Ist HartzIV nicht auf Dauer angelegt, ganz im Gegenteil. Der Sinn
> der Maßnahme ist es (so sagen es ALLE!), die Leute von den
> Transferleistungen weg zu bringen, nix von wegen "HartzIV soll
> normales Leben sein".
Das ist falsch. Wenn 8M suchende auf 400t offene Stellen treffen,
kann man davon ausgehen, daß 7,6M nicht davon wegkommen werden.
Anders beim Studium. Zumindest dann, wenn nicht denkbar studiert.
> 3.) Entweder ist eine Wohnung verfassungsgemäß, oder sie ist es
> nicht. Da 17qm-Appartments für Studenten ganz offensichtlich
> verfassungsgemäß sind, so ist das auf jeden Fall eine zumutbare
> Wohnung. Es gibt keinen Grund, einem HartzIVler mehr zuzugestehen.
Hatten wir schon. Du lässt Sozialflächen, Küche, Bad, Flur ect.
einfach in Deiner Berechnung weg - zählst Du sie dazu kommst Du
locker auf 40qm.
> > zualledem erhalten zumindest Studenten und Bundeswehr (deren Flächen
> > ebenfalls locker 40qm erreichen, wenn man alles dazurechnet)
>
> Nein, diese 40qm erreichen sie niemals. Der von mir gepostete Link
> zeigt 17qm Studentenwohnheimsappartments eines privaten Anbieters, in
> denen alles notwendige bereits enthalten ist.
Süß. Du sagst einfach "nein" und hälst das für ein ausreichendes
Argument.
> > sehr
> > wohl staatliche Transferleistungen in nicht unbeträchtlicher höhe.
>
> Teilweise. Längst nicht alle.
Dann erhalten sie Geld von den Eltern, die wiederrum staatliche
Transferleistungen erhalten - und sei es Kindergeld.
> Und: Der Stundent leistet etwas, er
> lernt. Der HartzIVler leistet nix. Und: Die allermeisten Studenten
> zahlen ihre Miete selbst, staatliche Transfers betreffen hier nur
> eine Minderheit.
Auch hier wurde es Dir bereits gesagt: Der HartIVler darf nicht
lernen, ausser er bekommt einen Kurs gestellt. Den wiederrum darf er
sich aber nichtmal aussuchen. Ich habe schon gestandene Art
Direktoren gesehen, die auf Kurse "Tabelen erstellen mit Word und
Exel" geschickt wurden, nur, damit sie aus den Statistiken
verschwanden.
Und selbstverständlich gibt es die Ausbildung auch nicht für die
Gesellschaft umsonst. Und dennoch marschiert ein Durchschnittsstudent
mit 15.000 Euro Schulden aus dem Studium heraus - auch das Konzept
funktioniert also mit HartzIvlern nicht.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, es wird einfach kein
Argument aus Deinem simplen "Bei Studenten gehts doch auch!" - und
zwar aus keinem Blickwinkel.
> Und sog. "Sozialflächen" sind keine Notwendigkeit, sie treiben nur
> die Miete hoch. Einen Rechtsanspruch auf sowas gibt es für niemanden,
> erst recht nicht für Transferleistungsempfänger.
Lies nochmal das Grundgesetz.
> > > so muß das natürlich gerade für
> > > HartzIV-Empfänger gelten, die nämlich weder ihren Wohnraum selbst
> > > bezahlen, noch etwas lernen, noch hart arbeiten und auch nicht
> > > wirklich zwangsverpflichtet sind, zumindest weitaus weniger als
> > > Wehrpflichtige.
> >
> > Das ist im übrigen falsch.
>
> Das ist völlig richtig, denn einen Wehrpflichtigen kann ich ohne
> Probleme dazu verpflichten die Nacht im Freien in einem Zelt
> zuzubringen oder 10 Km zu marschieren.
Ja. Dazu werden seine Grundrechte massiv eingeschränkt. Das geht nur
unter Zuhilfename besonderer Ausnahmeregelungen, die man nunmal auf
Hartzis nicht anwenden kann. Nicht, daß man es nicht schon versucht
und vom BVerG gestoppt wurde. Ein Soldat ist nunmal kein Hartzi.
Sowas funktioniert nur in Deiner kleinen, schlichten Welt. Die hat
aber nunmal mit der Realität wenig zu tun.
> Dazu kann ich einen
> HartzIV-Empfänger absolut nicht verpflichten.
Selbstverständlich kannst Du einen Hartzi dazu verpflichten, 10km zu
marschieren. Du kannst sogar noch erheblich mehr. Informiere Dich
doch einfach mal. Oh, ich vergas ...
> Das einzige, wozu man einen HartzIVler verpflichten kann, ist, eine
> zumutbare (!) Arbeit anzunehmen.
Auch hier: Einfach mal informieren. Dann würde es weniger peinlich
für Dich werden, ununtebrochen als Volldepp darzustehen.
> Was im Vergleich zum Wehrpflichtigen
> (und auch dem Zivildiener!) völlig pillepalle ist. Einen Zivildiener
> kann ich dazu verpflichten alten Omas den Arsch abzuwischen.
Nope. Kann er nicht. Einfach mal informieren. Eigentlich kann man
diesen Tipp unter nahezu jeden Deiner Sätze schreiben.
> Schon
> das geht bei einem HartzIVler nicht.
Auch falsch. Was meinst Du wohl, was eine "zumutbare Arbeit" ist.
> > > Und der leistet im
> > > Unterschied zum HartzIV-Empfänger noch was (er lernt nämlich!) UND er
> > > zahlt sein Wohnheimszimmer i.d.R. selbst.
> >
> > So? Bafög ist also eine Verschwörung der Sozn. Die gibts gar nicht?
> > Und den Hartzis verbietet man das lernen ja sogar.
>
> Dir sollte bekannt sein, daß nur eine Minderheit von Studenten
> überhaupt BAföG erhält.
> Welches zudem, wie Dir vielleicht auch
> bekannt sein sollte, an LEISTUNGSNACHWEISE gebunden ist. Der Bezug
> von HartzIV ist nicht an Leistungsnachweise gebunden.
Doch. Ist es. Einfach mal ... ach, was rede ich.
> Was ein
> Stundent mit BAFöG erhält ist zudem DEUTLICH weniger als HartzIV.
> UND: BAFöG MUß ZURÜCKGEZAHLT werden, HartzIV nicht.
Auch das ist in seiner Plattheit nicht richtig.
> > > Wenn man also die größtenteils selbstzahlende künftige Bildungselite
> > > in kleinen Ställen unterbringen kann, dann kann man das mit
> > > HartzIV-Empfänger doppelt und dreifach. OHNE verfassungsrechtliche
> > > Bedenken.
> >
> > Man bringt sie ja nicht in kleinen Ställen unter.
>
> Daher schrieb ich "KANN" und nicht: "MUß". Lesen ist schon schwer.
Weder lesen, noch verstehen ist sonderlich schwer. Man fragt sich
freilich, warum bei Dir beides nicht so recht klappt. "Man bringt sie
ja nicht in kleinen Ställen unter." bedeutet in diesem Fal
schlichtweg: Nein, kann man nicht. Deswegen macht man es auch nicht.
Ich weiß. Auch diese Erleuterung ist schon wieder zu viel für Deine
Auffassungsgabe.
> ichwersonst schrieb am 14. Februar 2010 16:37
>
> > Das Problem: Er kann es gar nicht. Sämtliche Experten haben schon vor
> > Jahren festgestellt, daß die bis heute geltenden Bezüge viel zu
> > niedrig sind.
>
> Das ist völliger Quatsch, es gibt genauso Experten, die festgestellt
> haben, daß die Sätze deutlich zu hoch sind. Nix von wegen
> "sämtliche".
Nein. Die gibt es eben nicht. Es goibt Politiker, die "festgestellt"
haben, daß sie die Sätze für zu hoch halten. Mehr nicht.
> Das BVerfG hat sich daher auch nicht der Meinung angeschlossen, daß
> die Sätze erhöht werden müssen. Sondern es hat nur gesagt: Die Sätze
> müssen der Realität angepaßt sein und sie müssen transparent
> berechnet sein.
Das BVerG hat sich deswegen einer solchen Meinung nicht
angeschlossen, weil es gar nicht Aufgabe des BVerG ist, eine solche
Meinung zu haben, Kleverle.
> > > M.E. ist das ohne weiteres möglich, denn ich kann transparent
> > > darlegen, daß HartzIV deutlich zu hoch ist:
> >
> > Wenn das möglich wäre, hätte man es gemacht.
>
> Warum? Nur weil etwas möglich ist, heißt es noch lang nicht, daß es
> auch gemacht wird.
Richtig. Es wird nicht gemacht. Weil es gar nicht möglich ist, weil
man dann eingestehen müsste, daß HartIV eigentlich massiv erhöht
werden müsste.
> Es wäre genauso möglich die Mehrwertsteuer von 19%
> auf 15% zu senken oder auf auf 25% zu erhöhen: Sie liegt aber bei 19%
> und nicht bei 15% oder 25%. Woraus du sehr klar erkennen kannst: Nur
> weil etwas möglich ist, wird es noch lange nicht gemacht. Was gemacht
> wird, hängt an den politischen Mehrheiten.
Ich erkenne vor allen: Du redest wirres Zeug und bist intelektuell
nicht dazu in er Lage, vergleichende Bildnisse zu entwerfen.
> > > Wie bekannt hat ein
> > > HartzIV-Empfänger nach der heutigen Gesetzeslage ein Anrecht auf 40qm
> > > Wohnfläche. Diese Zahl ist willkürlich und durch nichts begründet,
> >
> > Ähhh ... doch. Es gbt Berechnungen für Raumbedarf. Da wird nichts
> > ausgedacht.
>
> Berechnungen wie diese hält das BVerfG für intransparent und
> realitätsfern.
Nein Tut es nicht. Diese Berechnungen haben nichts mit dem vom BVerG
bearbeiteten Themengebiet zu schaffen. Macht aber nix. In Deiner
kleinen Welt kommen solche Feinheiten eh nicht an.
> DAS (und nur DAS!) steht im Urteil.
Genau das steht nicht im Urteil.
> Der Staat ist frei
> darin jedem HartzIVler auch ein 60qm-Appartment zu bezahlen, wenn er
> das transparent und realitätsnah begründen kann.
Nein, ist er nicht, denn die Berechnungen sagen ja etwas anderes.
> Und das gilt genauso
> umgekehrt, für die von mir genannten 17qm, die nicht nur realistisch
> sind sondern eben auch deutlich billiger, als die jetzigen
> Aufwendungen.
Ist ist weder richtig (genau das haben Dir dutzende Beiträge
versucht, klarzumachen, ich vermute, es übersteigt Deinen Horizont,
solches wahrzunehmen), noch deutlich billiger. Ganz im Gegenteil -
prozentual sind kleine Wohnungen sogar teurer als große.
> > Das sind aber . man höre und staune - alles vorrübergehende
> > Ereignisse - HartzIV ist auf ein normales Leben ausgerichtet -
>
> Das ist Quatsch.
Nein. Das ist Fakt.
>
> 1.) Spielt es für die VERFASSUNGSMÄßIGKEIT keine Rolle, ob die
> Wohnfläche vorübergehend oder dauerhaft X qm groß ist. Die Verfassung
> trifft schlicht keine Aussagen über minimal zulässige Wohnflächen.
Ähäm. Wird einen Blick in das von Dir erwähnte Grundgesetz. Natürlich
trifft es keine explizieten Aussagen - deswegen nennt man es
Grundgesetz. Alles weitere regeln entsprechende Berechnungen. Auch
schon erklärt. Immer noch nicht bei Dir angekommen.
> 2.) Ist HartzIV nicht auf Dauer angelegt, ganz im Gegenteil. Der Sinn
> der Maßnahme ist es (so sagen es ALLE!), die Leute von den
> Transferleistungen weg zu bringen, nix von wegen "HartzIV soll
> normales Leben sein".
Das ist falsch. Wenn 8M suchende auf 400t offene Stellen treffen,
kann man davon ausgehen, daß 7,6M nicht davon wegkommen werden.
Anders beim Studium. Zumindest dann, wenn nicht denkbar studiert.
> 3.) Entweder ist eine Wohnung verfassungsgemäß, oder sie ist es
> nicht. Da 17qm-Appartments für Studenten ganz offensichtlich
> verfassungsgemäß sind, so ist das auf jeden Fall eine zumutbare
> Wohnung. Es gibt keinen Grund, einem HartzIVler mehr zuzugestehen.
Hatten wir schon. Du lässt Sozialflächen, Küche, Bad, Flur ect.
einfach in Deiner Berechnung weg - zählst Du sie dazu kommst Du
locker auf 40qm.
> > zualledem erhalten zumindest Studenten und Bundeswehr (deren Flächen
> > ebenfalls locker 40qm erreichen, wenn man alles dazurechnet)
>
> Nein, diese 40qm erreichen sie niemals. Der von mir gepostete Link
> zeigt 17qm Studentenwohnheimsappartments eines privaten Anbieters, in
> denen alles notwendige bereits enthalten ist.
Süß. Du sagst einfach "nein" und hälst das für ein ausreichendes
Argument.
> > sehr
> > wohl staatliche Transferleistungen in nicht unbeträchtlicher höhe.
>
> Teilweise. Längst nicht alle.
Dann erhalten sie Geld von den Eltern, die wiederrum staatliche
Transferleistungen erhalten - und sei es Kindergeld.
> Und: Der Stundent leistet etwas, er
> lernt. Der HartzIVler leistet nix. Und: Die allermeisten Studenten
> zahlen ihre Miete selbst, staatliche Transfers betreffen hier nur
> eine Minderheit.
Auch hier wurde es Dir bereits gesagt: Der HartIVler darf nicht
lernen, ausser er bekommt einen Kurs gestellt. Den wiederrum darf er
sich aber nichtmal aussuchen. Ich habe schon gestandene Art
Direktoren gesehen, die auf Kurse "Tabelen erstellen mit Word und
Exel" geschickt wurden, nur, damit sie aus den Statistiken
verschwanden.
Und selbstverständlich gibt es die Ausbildung auch nicht für die
Gesellschaft umsonst. Und dennoch marschiert ein Durchschnittsstudent
mit 15.000 Euro Schulden aus dem Studium heraus - auch das Konzept
funktioniert also mit HartzIvlern nicht.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, es wird einfach kein
Argument aus Deinem simplen "Bei Studenten gehts doch auch!" - und
zwar aus keinem Blickwinkel.
> Und sog. "Sozialflächen" sind keine Notwendigkeit, sie treiben nur
> die Miete hoch. Einen Rechtsanspruch auf sowas gibt es für niemanden,
> erst recht nicht für Transferleistungsempfänger.
Lies nochmal das Grundgesetz.
> > > so muß das natürlich gerade für
> > > HartzIV-Empfänger gelten, die nämlich weder ihren Wohnraum selbst
> > > bezahlen, noch etwas lernen, noch hart arbeiten und auch nicht
> > > wirklich zwangsverpflichtet sind, zumindest weitaus weniger als
> > > Wehrpflichtige.
> >
> > Das ist im übrigen falsch.
>
> Das ist völlig richtig, denn einen Wehrpflichtigen kann ich ohne
> Probleme dazu verpflichten die Nacht im Freien in einem Zelt
> zuzubringen oder 10 Km zu marschieren.
Ja. Dazu werden seine Grundrechte massiv eingeschränkt. Das geht nur
unter Zuhilfename besonderer Ausnahmeregelungen, die man nunmal auf
Hartzis nicht anwenden kann. Nicht, daß man es nicht schon versucht
und vom BVerG gestoppt wurde. Ein Soldat ist nunmal kein Hartzi.
Sowas funktioniert nur in Deiner kleinen, schlichten Welt. Die hat
aber nunmal mit der Realität wenig zu tun.
> Dazu kann ich einen
> HartzIV-Empfänger absolut nicht verpflichten.
Selbstverständlich kannst Du einen Hartzi dazu verpflichten, 10km zu
marschieren. Du kannst sogar noch erheblich mehr. Informiere Dich
doch einfach mal. Oh, ich vergas ...
> Das einzige, wozu man einen HartzIVler verpflichten kann, ist, eine
> zumutbare (!) Arbeit anzunehmen.
Auch hier: Einfach mal informieren. Dann würde es weniger peinlich
für Dich werden, ununtebrochen als Volldepp darzustehen.
> Was im Vergleich zum Wehrpflichtigen
> (und auch dem Zivildiener!) völlig pillepalle ist. Einen Zivildiener
> kann ich dazu verpflichten alten Omas den Arsch abzuwischen.
Nope. Kann er nicht. Einfach mal informieren. Eigentlich kann man
diesen Tipp unter nahezu jeden Deiner Sätze schreiben.
> Schon
> das geht bei einem HartzIVler nicht.
Auch falsch. Was meinst Du wohl, was eine "zumutbare Arbeit" ist.
> > > Und der leistet im
> > > Unterschied zum HartzIV-Empfänger noch was (er lernt nämlich!) UND er
> > > zahlt sein Wohnheimszimmer i.d.R. selbst.
> >
> > So? Bafög ist also eine Verschwörung der Sozn. Die gibts gar nicht?
> > Und den Hartzis verbietet man das lernen ja sogar.
>
> Dir sollte bekannt sein, daß nur eine Minderheit von Studenten
> überhaupt BAföG erhält.
> Welches zudem, wie Dir vielleicht auch
> bekannt sein sollte, an LEISTUNGSNACHWEISE gebunden ist. Der Bezug
> von HartzIV ist nicht an Leistungsnachweise gebunden.
Doch. Ist es. Einfach mal ... ach, was rede ich.
> Was ein
> Stundent mit BAFöG erhält ist zudem DEUTLICH weniger als HartzIV.
> UND: BAFöG MUß ZURÜCKGEZAHLT werden, HartzIV nicht.
Auch das ist in seiner Plattheit nicht richtig.
> > > Wenn man also die größtenteils selbstzahlende künftige Bildungselite
> > > in kleinen Ställen unterbringen kann, dann kann man das mit
> > > HartzIV-Empfänger doppelt und dreifach. OHNE verfassungsrechtliche
> > > Bedenken.
> >
> > Man bringt sie ja nicht in kleinen Ställen unter.
>
> Daher schrieb ich "KANN" und nicht: "MUß". Lesen ist schon schwer.
Weder lesen, noch verstehen ist sonderlich schwer. Man fragt sich
freilich, warum bei Dir beides nicht so recht klappt. "Man bringt sie
ja nicht in kleinen Ställen unter." bedeutet in diesem Fal
schlichtweg: Nein, kann man nicht. Deswegen macht man es auch nicht.
Ich weiß. Auch diese Erleuterung ist schon wieder zu viel für Deine
Auffassungsgabe.