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mehr als 1000 Beiträge seit 15.09.2006

Re: Die Zuschüsse müssen aber auch für den arbeitenden Teil der Bevölkerung gelt

aufstocken musst du erklären, im Moment werden reichlich Märchen
verbreitet.
Hier wird es richtig gestellt:
http://www.bildblog.de/16128/wie-sich-alle-mit-hartz-iv-verrechnen/

"Hart arbeitende Bürger haben also letztlich nur genausoviel in der
Tasche wie Hartz-IV-Empfänger? Das klingt in der Tat zutiefst
unsozial. Was die "FAZ" jedoch völlig unterschlägt, ist die Tatsache,
dass Aufstocker durch Freibeträge als Anreiz für Erwerbstätigkeit auf
einen deutlich höheren Betrag kommen.

Wir haben testweise den oben genannten Extremfall aus der "FAZ" in
den Einkommensrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
eingegeben und sind auf Freibeträge von 286,20 Euro gekommen (unter
Einbeziehung eines 50-Euro-ÖPNV-Tickets zum Pendeln). Diese
Freibeträge, die sich je nach Einkommen zwischen 240 und 350 Euro
bewegen, erhalten Niedriglöhner noch zusätzlich zu ihrem auf
Hartz-IV-Niveau aufgestockten Gehalt."

Zusätzlich also mindestens 240 Euro. Das nennt man Lohnabstandsgebot
und es wird angewandt.
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