kyber schrieb am 15. Februar 2010 13:45
> Richtig, das war brutto. Und ich legte mtl. 21 Tag zu 8 Std.
korrekt sind aber 21,75 Tage durchschnittlich
> zugrunde. Bei 1411€ brutto und zwei Kindern fällt lt. LSt-Tabelle
> keine Lohnsteuer an -- er kann also auch nix absetzen.
> Wohl fallen aber rund 20% Sozialversicherungsbeiträge an -- womit dem
> gelernten Berufstätigen 1129 € verblieben -- also schon mal weniger,
> als das Taschengeld der ALGII-Familie.
und auch hier pauschalisierst du - die korrekten Werte standen aber
oben in meinem Beispiel
> Ok, er mag noch Zuschüsse kriegen wie
> * Sozialleistung Wohngeld.
> * Kindergeld (offiziell als Ausgleich für die Besteuerung des
> Existenzminimums der Kinder; das waren mal 50DM) -- wenn du davon die
> Kosten für Fahrt zur Arbeit und 'Verpflegungsmehraufwand' abziehst,
> bleibt davon nicht viel übrig.
der Weg zur Arbeit und der Verpflegungsmehraufwand kann als
Werbungskosten veranschlagt werden - sollte der Arbeitnehmer Auslöse
bekommen ist diese anrechnungsfrei (hier müßen aber weitere Gesetze
dann beachtet werden)
> Richtig, das war brutto. Und ich legte mtl. 21 Tag zu 8 Std.
korrekt sind aber 21,75 Tage durchschnittlich
> zugrunde. Bei 1411€ brutto und zwei Kindern fällt lt. LSt-Tabelle
> keine Lohnsteuer an -- er kann also auch nix absetzen.
> Wohl fallen aber rund 20% Sozialversicherungsbeiträge an -- womit dem
> gelernten Berufstätigen 1129 € verblieben -- also schon mal weniger,
> als das Taschengeld der ALGII-Familie.
und auch hier pauschalisierst du - die korrekten Werte standen aber
oben in meinem Beispiel
> Ok, er mag noch Zuschüsse kriegen wie
> * Sozialleistung Wohngeld.
> * Kindergeld (offiziell als Ausgleich für die Besteuerung des
> Existenzminimums der Kinder; das waren mal 50DM) -- wenn du davon die
> Kosten für Fahrt zur Arbeit und 'Verpflegungsmehraufwand' abziehst,
> bleibt davon nicht viel übrig.
der Weg zur Arbeit und der Verpflegungsmehraufwand kann als
Werbungskosten veranschlagt werden - sollte der Arbeitnehmer Auslöse
bekommen ist diese anrechnungsfrei (hier müßen aber weitere Gesetze
dann beachtet werden)