ichwersonst schrieb am 14. Februar 2010 18:31
> > > Du solltest die Gesetzeswerke lesen, die Du zitierst. In der DDR gab
> > > es ein Recht auf Arbeit, wo es in der BRD "nur" ein Recht auf freie
> > > Berufswahl gab. Kleiner aber feiner Unterschied. Ich wüßte freilich
> > > nicht, welches von beiden Systemen mir lieber ist.
> >
> > Art 1 GG i. V. m.
> > Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte
> > Artikel 23
> > 1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf
> > gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor
> > Arbeitslosigkeit.
>
> Und jetzt darfst Du Dir aussuchen, ob wir oder die DDR die
> Menschenrechte verletzt hat. Sinnbefreites Posting.
Wenn man in der Lage ist nachzudenken sollte auffallen, dass auch in
der BRD ein Recht auf Arbeit existiert. Nämlich in dem von mir
genannten Zusammenhang.
> > > Du solltest die Gesetzeswerke lesen, die Du zitierst. In der DDR gab
> > > es ein Recht auf Arbeit, wo es in der BRD "nur" ein Recht auf freie
> > > Berufswahl gab. Kleiner aber feiner Unterschied. Ich wüßte freilich
> > > nicht, welches von beiden Systemen mir lieber ist.
> >
> > Art 1 GG i. V. m.
> > Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte
> > Artikel 23
> > 1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf
> > gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor
> > Arbeitslosigkeit.
>
> Und jetzt darfst Du Dir aussuchen, ob wir oder die DDR die
> Menschenrechte verletzt hat. Sinnbefreites Posting.
Wenn man in der Lage ist nachzudenken sollte auffallen, dass auch in
der BRD ein Recht auf Arbeit existiert. Nämlich in dem von mir
genannten Zusammenhang.