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  • Roland.Deschain

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2009

Re: Wäre Hartz IV wie in der DDR die Lösung?

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Arbeit
Darüber hinaus kriminalisierte die Strafrechtsordnung "asoziales
Verhalten": 
§ 249 Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten. 
(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die
öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu
einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig
ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf andere
unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit
Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf
Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und
Erziehungsaufsicht erkannt werden. 
(2) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen
Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und
Erziehungsaufsicht erkannt werden. 
(3) Ist der Täter nach Absatz 1 oder wegen eines Verbrechens gegen
die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das sozialistische,
persönliche, oder private Eigentum, die allgemeine Sicherheit oder
die staatliche Ordnung bereits bestraft, kann auf Arbeitserziehung
oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.

hierauf bezog ich mich 
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