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  • Awotank

mehr als 1000 Beiträge seit 20.07.2003

unvollständig

Weil Du die Durchführungsbestimungen  nicht mit reinsetzt ,was wohl
aber beabsichtigt ist von Dir.

Darinn war zu finden-->

Das  § 249 Awendung findet  wenn  eine Straftat im Bereich Eigentum
vorliegt und eine Verurteilung zu erwarten ist.

Ab  Ende 70er wurde das so gehandhabt.

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