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  • Cpt.JackSparrow

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Re: Was, der unterhaltspflichtige Vater muß mit

Weserpirat schrieb am 14. Februar 2010 20:09

> seinem Geld ein Kind eines anderen Mannes subverntionieren?

Er "muss" nicht. Er kann auch (aus diesen Gründen) das Sorgerecht,
bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und sich eine
Tagesmutter einstellen.

Das ist allerdings wiederum mehr als ein Kostenbilanzierungsrechnung,
denn hier geht auch mit ein, dass dem Kind möglicherweise die
ansonsten vorbildliche Mutter abgeht.

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