kyber schrieb am 14. Februar 2010 18:02
> In den letzten Wochen kamen hier in der Presse häufig ALGII-Empfänger
> zu Wort, was die sich alles nicht leisten können.
>
> So z.B. ein Pärchen mit zwei Kindern: Sie mit abgebrochener Schule;
> Er mit abgebrochener Lehre zum Gebäudereiniger.
> An ALGII beziehen die 1184 € Taschengeld zzgl. Mietkosten
>
> Ein *gelernter* Gebäudereiniger hätte nach Tarif min. 8,40€/h, mtl.
> also um 1411€ brutto, abzügl. Sozialbeiträge, Fahrkosten, Miete und
> Nebenkosten.
Das der gelernte Gebäudereiniger, wenn er eine Frau und 2 Kinder hat
in dem von dir beschriebenen Szenarion auch Anspruch auf ALGII hat
unterschlägst du natürlich. Das die Löhne zu niedrig sind auch.
> In den letzten Wochen kamen hier in der Presse häufig ALGII-Empfänger
> zu Wort, was die sich alles nicht leisten können.
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> So z.B. ein Pärchen mit zwei Kindern: Sie mit abgebrochener Schule;
> Er mit abgebrochener Lehre zum Gebäudereiniger.
> An ALGII beziehen die 1184 € Taschengeld zzgl. Mietkosten
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> Ein *gelernter* Gebäudereiniger hätte nach Tarif min. 8,40€/h, mtl.
> also um 1411€ brutto, abzügl. Sozialbeiträge, Fahrkosten, Miete und
> Nebenkosten.
Das der gelernte Gebäudereiniger, wenn er eine Frau und 2 Kinder hat
in dem von dir beschriebenen Szenarion auch Anspruch auf ALGII hat
unterschlägst du natürlich. Das die Löhne zu niedrig sind auch.