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  • Baka Mitai

mehr als 1000 Beiträge seit 11.02.2010

Re: Kinders, ich schrieb ausdrücklich von "Taschengeld"

kyber schrieb am 15. Februar 2010 13:45

> Richtig, das war brutto. Und ich legte mtl. 21 Tag zu 8 Std.

korrekt sind aber 21,75 Tage durchschnittlich

> zugrunde. Bei 1411€ brutto und zwei Kindern fällt lt. LSt-Tabelle
> keine Lohnsteuer an -- er kann also auch nix absetzen. 
> Wohl fallen aber rund 20% Sozialversicherungsbeiträge an -- womit dem
> gelernten Berufstätigen 1129 € verblieben -- also schon mal weniger,
> als das Taschengeld der ALGII-Familie. 

und auch hier pauschalisierst du - die korrekten Werte standen aber
oben in meinem Beispiel

> Ok, er mag noch Zuschüsse kriegen wie
> * Sozialleistung Wohngeld. 
> * Kindergeld (offiziell als Ausgleich für die Besteuerung des
> Existenzminimums der Kinder; das waren mal 50DM) -- wenn du davon die
> Kosten für Fahrt zur Arbeit und 'Verpflegungsmehraufwand' abziehst,
> bleibt davon nicht viel übrig. 

der Weg zur Arbeit und der Verpflegungsmehraufwand kann als
Werbungskosten veranschlagt werden - sollte der Arbeitnehmer Auslöse
bekommen ist diese anrechnungsfrei (hier müßen aber weitere Gesetze
dann beachtet werden)

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