Ansicht umschalten
Avatar von ABM Rulez
  • ABM Rulez

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2002

Richter sprechen nur Recht im Rahmen der Anträge.

Es könnte sein, dass es die Anwälte versäumt haben, entsprechende
Anträge zu stellen.

Zudem hat das Verfassungsgericht ja wohl festgelegt, dass das
Zustandekommen der Regelsätze nachvollziehbar und individuell
überprüfbar sein muss. Bisher gab es dazu von der Bundesregierung
IMHO keinerlei Informationen. Sobald diese Informationen
nachvollziehbar vorliegen, können die Betroffenen die Zahlen mit
ihrem realen Bedarf vergleichen und dann evtl. Nachforderungen
gerichtlich geltend machen.

Interessanter fand ich eigentlich das Gebot, dass die Sätze am
tatsächlichen Bedarf und nicht an irgendwelchen Lohn- oder
Rentenentwicklungen festgemacht werden dürfen. Die EVS wird nur alle
fünf Jahre erstellt und die (willkürlich hochgerechneten) aktuellen
Zahlen stammen aus dem Jahr 1998 sind also 12 Jahre alt. Hier muss
die Bundesregierung innerhalb von 10 Monaten eine andere statistische
Methode "erfinden", die jederzeit die realen Bedarfe  beinhaltet.
Wenn da auch nur ein Cent zu wenig in irgendwelchen Pauschalen
verrechnet wird, kann man wohl dagegen klagen.

Ween das eine Milchmädchenrechnung, wie bei den beiden
Hartz-Kochbuchhetzern wird, dann spart die Bundesregierung vielleicht
an den Hartzsätzen, dafür explodieren die Kosten der Rechtspflege. Da
kann Muttis Guido noch lange lautstark vor sich hinjammern, seine
Steuer- Gesundheitsreformen sind bereits "Gechichte"!

Cheers
Bewerten
- +
Ansicht umschalten