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  • Proktologe

14 Beiträge seit 14.02.2010

Wäre Hartz IV wie in der DDR die Lösung?

StGGB der DDR, 5. Abschnitt 
Sonstige Straftaten gegen die allgemeine, staatliche und öffentliche
Ordnung

§ 249. Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten.

(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die
öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu
einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig
ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere
unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit
Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf
Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und
Erziehungsaufsicht erkannt werden.

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Also Vorsicht liebe Linkswähler, denn eure Wünsche können
Wirklichkeit werden.
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