Baka Mitai schrieb am 15. Februar 2010 13:53
wo willst du dann "Werbungskosten veranschlagen"?
> der Weg zur Arbeit und der Verpflegungsmehraufwand kann als
> Werbungskosten veranschlagt werden - sollte der Arbeitnehmer Auslöse
> bekommen ist diese anrechnungsfrei (hier müßen aber weitere Gesetze
> dann beachtet werden)
wo willst du dann "Werbungskosten veranschlagen"?
> der Weg zur Arbeit und der Verpflegungsmehraufwand kann als
> Werbungskosten veranschlagt werden - sollte der Arbeitnehmer Auslöse
> bekommen ist diese anrechnungsfrei (hier müßen aber weitere Gesetze
> dann beachtet werden)