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  • kyber

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2002

Wenn er aber keine LSt zahlt

Baka Mitai schrieb am 15. Februar 2010 13:53

wo willst du dann "Werbungskosten veranschlagen"?

> der Weg zur Arbeit und der Verpflegungsmehraufwand kann als
> Werbungskosten veranschlagt werden - sollte der Arbeitnehmer Auslöse
> bekommen ist diese anrechnungsfrei (hier müßen aber weitere Gesetze
> dann beachtet werden)

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