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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: NEIN es ist keine Streitfrage!

Das ist juristischer Unsinn, was Sie da von sich geben. Es geht nicht um die Einschränkung von Grundrechten, denn die müssten Sie ggf. hinnehmen, z.B. wenn andere ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen und dafür Straßen und Plätze gesperrt werden. Es geht um den Gewaltbegriff, der ein Tatbestandsmerkmal der Nötigung nach §240 StGB ist. Und der ist sehr wohl hochumstritten, wie Sie in unzähligen Kommentaren zum "Zweite-Reihe" -Urteil des BVerfG nachlesen können. Dessen Rechtsprechung zu diesem Punkt ist eine ziemlich spitzfindig konstruierte Spezialität deutscher Rechtsprechung und hat sich in der Vergangenheit auch mehrfach geändert.

Auch die Haltung der AfD dazu ist alles andere als eindeutig. Als die Bauern mit ihren Traktoren Autobahnen blockierten, solidarisierte sich die AfD beispielsweise mit ihnen.

https://www.iurastudent.de/streitstaende/strafrecht/was-ist-gewalt-isd-240-stgb

https://verfassungsblog.de/sitzen-ist-keine-gewalt/

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.07.2024 12:27).

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