Ob auch der einfache Mann von jemandem die Personalien feststellen
kann/darf, wenn dieser nach dem Jedermann-Paragraphen festgenommen
wurde, weiß ich nicht, bezweifle auch das Recht darauf.
Und in § 127 Abs. 1 StPO steht es auch so geschrieben:
2Die Feststellung der Identität einer Person durch die
Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich
nach § 163b Abs. 1.
kann/darf, wenn dieser nach dem Jedermann-Paragraphen festgenommen
wurde, weiß ich nicht, bezweifle auch das Recht darauf.
Und in § 127 Abs. 1 StPO steht es auch so geschrieben:
2Die Feststellung der Identität einer Person durch die
Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich
nach § 163b Abs. 1.