schaunmermal schrieb am 21.07.2024 16:34:
Welche schriftliche Zusagen denn? Mal wieder eine Strohpuppe wie Lawrow 2005?
Wieso zählen eigentlich Aussagen eines russischen Außenministers, der noch im Amt ist, nichts? Aber was 1990 ein anderer gesagt ist, ist für alle Zeiten gültig?
Zu den schriftlichen Zusagen Russlands:
Aussage Genscher 1990, mündlich auf die sich bezüglich NATO-Osterweiterung immer gerne berufen wird.
Budapester Memorandum 1994, von Russland unterzeichnet:
Artikel 1 bekräftigt erneut die Verpflichtung der Signatarstaaten, Souveränität und bestehende Grenzen zu achten und verweist auf die Schlussakte von Helsinki als Grundlage für die Prinzipien der Souveränität, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität.
Nato Russland Grundakte 1997. von Russland unterzeichnet:
Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechtes, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker selbst zu wählen.
Putin 2004:
"Wir haben keine Besorgnis bezüglich der NATO-Erweiterung bekundet"
Lawrow 2005:
Das ist deren Wahl. Wir achten das Recht jedes Staates – unsere Nachbarn eingeschlossen –, sich seine Partner selbst zu wählen, selbst zu entscheiden, welcher Organisation sie beitreten wollen.
Also was überhöht jetzt die mündliche Zusage 1990 gegenüber den danach getroffenen schriftlichen Vereinbarungen und mündlichen Aussagen von russischer Seite?