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  • hdwinkel

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Re: NATO-Osterweiterung. Eine Einschätzung.

Prof. Dr. Klaus Moegling schrieb am 21.07.2024 16:15:

Ein souveräner Staat besitzt die Freiheit, sich sein Sicherheitsbündnis selbst auszusuchen. Dies konnte also aus einer völkerrechtlichen Perspektive auch überhaupt keine Verhandlungsmasse sein.

Das ist gleich mehrfach falsch.
Die in der Helsinkier Schlussakte definierten Regeln sehen zwar einerseits eine freie Bündniswahl vor, andererseits steht da auch:
"der Achtung der ihrer souveränen Gleichheit innewohnenden Sicherheitsinteressen aller an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa teilnehmenden Staaten", also
im Grunde, dass die freie Bündniswahl dort endet, wo sie die Sicherheitsinteressen anderer Staaten berühren.
Sicherheit kann es nicht gegen andere geben, sondern nur mit anderen, also einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur. Damit ist nicht gegenseitige Freundschaft gemeint, aber z.B. wirksame Kontrollmaßnahmen.
siehe https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0024_ksz&object=translation&l=de

Der eigentliche Punkt ist aber noch mal ein anderer. Es geht gar nicht um das Recht der Ukraine, sondern um die Interessen der Nato-Vertragsstaaten. Die Ukraine kann sich bewerben, aber aufgenommen wird sie durch die bestehenden Vertragsstaaten. Und wird denn die Sicherheit der Nato-Staaten durch einen Beitritt der Ukraine erhöht?
Die Nato-Osterweiterung wurde bereits 1997 durch den ehemaligen amerikanischen Verteidigungsminister (und politischen Falken) R. McNamara kritisiert. Er bemühte zwei Argumente, um gegen einen Beitritt osteuropäischer Staaten zu votieren.
- die nicht gefestigte Demokratie in diesen Staaten
- vorhandene und ungelöste Minderheitenproblematiken

Und siehe da, diese beiden Punkte treffen so ziemlich exakt auf die Ukarine zu.

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