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  • Pearphidae

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Re: NATO-Osterweiterung. Eine Einschätzung.

hdwinkel schrieb am 21.07.2024 17:27:

Prof. Dr. Klaus Moegling schrieb am 21.07.2024 16:15:

Ein souveräner Staat besitzt die Freiheit, sich sein Sicherheitsbündnis selbst auszusuchen. Dies konnte also aus einer völkerrechtlichen Perspektive auch überhaupt keine Verhandlungsmasse sein.

Das ist gleich mehrfach falsch.
Die in der Helsinkier Schlussakte definierten Regeln sehen zwar einerseits eine freie Bündniswahl vor, andererseits steht da auch: "der Achtung der ihrer souveränen Gleichheit innewohnenden Sicherheitsinteressen aller an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa teilnehmenden Staaten", also im Grunde, dass die freie Bündniswahl dort endet, wo sie die Sicherheitsinteressen anderer Staaten berühren.

Das ist gleich mehrfach falsch:
a) Die Ukraine muss nicht ihre eigenen Sicherheitsinteressen hinter die Russlands zurück stellen. Beide sind gleichermaßen berechtigt, weshalb die konkreten Bedrohungslagen zu prüfen sind. Und da ist die Bedrohung für die Ukraine durch Russland bedeutend höher einzuschätzen, als eine nicht-existente Bedrohung Russlands durch die NATO.

b) Welche konkrete Bedrohung für Russland geht von der NATO aus? Denn: Man kann nur reale Bedrohungen anführen und wenn auf der einen Seite Atomwaffen in Kaliningrad und ehemals auch auf der Krim auf Europa gerichtet stehen, welche Gefahr besteht da noch für Russland und seiner angeblich unbesiegbaren Armee? Herbei fantasierte Gefahren gelten nunmal nicht.

c) Im Übrigen hatte Russland bereits mit seinem Angriff auf Georgien die Schlussakte von Helsinki verletzt. Seitdem kann es sich nicht mehr darauf berufen.

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