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  • Raumflieger

388 Beiträge seit 12.08.2024

Re: Meine Antwort auf die Frage

Danke.

Wobei ich persönlich nichts gegen ein Pflichtjahr hätte. Nur eben nicht an der Waffe, sondern als Zivildienstjahr. Das kann man auch als FSJ ableisten oder eben, wer nicht in die Pflege will, als Freiwilligendienst beim Bund. Mütter (und NUR Mütter) sind ausgenommen, wenn sie bis zum 25. Lebensjahr ein Kind zur Welt bringen und das Sorgerecht halten.

Das Pflichtjahr gilt auch für Einwanderer und ist bis zum 55. Lebensjahr nachträglich zu erbringen, davon abhängig ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft.

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