Dabei herrscht weitgehender Konsens darüber, dass die Einschränkungen der Bürgerrechte, vor allem aber die Maßnahmen zu Lasten vulnerabler Gruppen wie Senioren oder Kinder kritisch bilanziert werden müssen.
...waren nicht durch das Gesetz gedeckt. Selbst Private (Security) im öffentlichen, kommunalen Auftrag waren nie befugt Personen-Ansammlungen aufzulösen, Corona-Verstösse als Ordnungswidrigkeiten festzuszellen und dafür Personalien (einfordern des BPA) der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen. Manche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kamen diesbezüglich in Erklärungsnot, weil sie diesbezüglich u. a. Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz ignorierten.
KOMMENTAR: DER ZWECK HEILIGT EBEN NICHT DIE MITTEL
Wie private Sicherheitsdienste in der Corona-Krise rechtswidrig für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen
https://www.cilip.de/2020/05/19/kommentar-der-zweck-heiligt-eben-nicht-die-mittel/
Rechtswidrige Corona-Kontrollen durch privaten Sicherheitsdienst in Ostbevern
https://ddrm.de/rechtswidrige-corona-kontrollen-durch-privaten-sicherheitsdienst-in-ostbevern/
Private Sicherheitsdienste und Repression: Kommunen und das harte Vorgehen gegen Jugendliche
https://www.labournet.de/branchen/dienstleistungen/bewach/private-sicherheitsdienste-und-repression-kommunen-und-das-harte-vorgehen-gegen-jugendliche/
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.05.2023 15:54).