K3 schrieb am 24.05.2023 12:20:
Aber der Grundsatz war richtig, und die Querdenker mit ihrer Fundamentalablehnung sämtlicher Maßnahmen lagen von Anfang an falsch.
Nein, der Grundsatz war von Anfang an falsch, denn man hat sich nicht an der grundgesetzlich verankerten Freiheit und Menschenwürde orientiert, sondern hat die politische Eigenermächtigung über diese Grundrechte gestellt.
Wenn man den Grundsatz des höchstmöglichen Schutzes des Einzelnen vor staatlicher Bevormundung erst aufgegeben hat, ist es auch schon wurscht, welche Fehler man dann noch macht.