An ihr hatten deutsche Ärzte ja bereits vor Jahren eine Wunderheilung vollbracht.
Von ihrem furchtbaren Rückenleiden, das ein Absitzen ihrer Haftstrafe für sie unmöglich machte, war später niemals mehr die Rede.
Das Ausfliegen funktioniert aber nur in eine Richtung.
Der prominente Häftling in Untersuchungshaft im Gefängnis in den Niederlanden, der dort seine Vergiftung befürchtete, durfte seinerzeit nämlich nicht in ein Krankenhaus nach Russland ausfliegen, obwohl die russische Regierung Garantien für eine Rückführung nach erfolgreicher Behandlung abgab.
Der Angeklagte starb dann auch wenige Wochen später an Medikamentenvergiftung (äh, -"fehlbehandlung") im Gefängnis. So konnte der Prozeß gegen ihn, der sich sehr erfolgreich selbst verteidigt hatte, doch noch "erfolgreich" zu Ende gebracht werden.
Damit ist erwiesen, dass man tatsächlich sterben kann, wenn man nicht ausgeflogen wird, zumindest wenn man in einem westlichen Hochsicherheitsgefängnis sitzt.
Freilich waren sich Journalisten und Regierungen im Westen schnell einig, dass der Gefangene durch eigene Fehlmedikamentierung Selbstmord begangen und sich so auf perfide Weise der westlichen Gerechtigkeit entzogen habe.
Wer war´s ?