Stubbenholz-Hacker schrieb am 17.09.2020 17:28:
... den Assange nicht hat. Er wird ohne Anklage festgehalten.
Es geht um einen Auslieferungsantrag, da ist "Anklage" der falsche Begriff. Die Entscheidung für seinen Verbleibt in der Haft hat jedenfalls ein Gericht getroffen, das lässt sich auf dem Weg durch die Instanzen oder ggf. sogar direkt dem EGMR zur Prüfung vorlegen.
Gleiches würde z.B. auch für seine Behauptungen über die Haftbedingungen bzw. die angebliche Folter gehen: der Rechtsweg steht ihm offen und Anwälten hat er genug zur Verfügung. Dass er den Rechtsweg nicht ausschöpft, bzw. erst gar nicht probiert, lässt sich eigentlich nur damit erklären, dass er genau weiß, dass die öffentlichen Behauptungen über seine Behandlung vor Gericht keinen Bestand hätten. Das wäre dann auch seinen Fans schwer zu vermitteln.
Und rechtlich, da stehen Sie doch drauf, haben Freisler und Co. Völlig korrekt gehandelt. Einer seiner Kollegen vom Reichsgerichtshof hat ja noch lange als Richter weiter gearbeitet.
Ich halte solche verbalen Ausfälle ja für ein Zeichen von Hilflosigkeit und/oder Hass. Hättest du Argumente, müsstest du nicht zu solchen persönlichen Diffamierungen greifen.