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  • sickness

557 Beiträge seit 16.01.2003

Re: Der Kläger trägt die Beweislast ...

Russland muss sich aktuell auch noch gar nicht verteidigen bzw. seine Unschuld beweisen. Wir sind noch gar nicht so weit, "Anklage zu erheben."

Lass uns die richtige Reihenfolge einhalten:

Ein normales Verfahren in Deutschland sieht wie folgt aus:

1. Beweise sammeln
2. Verdächtigen (Beschuldigter) ermitteln.
3. Gegen den Verdächtigen Ermittlungen einleiten.
4. Weitere Beweise sammeln, Anklage aufbauen und evtl. Entlastendes berücksichtigen.
5. Anklage erheben.
6. Beweise vorlegen.
7. Richter seinen Job machen lassen und Urteil abwarten.

Wir sind gerade bei Schritt 2 oder 3.

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren darf man sich gerne zur Sache äußern um die Umstände schneller aufzuklären. Man muss sich aber nicht äußern.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.09.2020 22:29).

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