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  • Tired

mehr als 1000 Beiträge seit 17.07.2000

Re: Der Kläger trägt die Beweislast ...

sickness schrieb am 17.09.2020 22:14:

Russland muss sich aktuell auch noch gar nicht verteidigen bzw. seine Unschuld beweisen. Wir sind noch gar nicht so weit, "Anklage zu erheben."

Lass uns die richtige Reihenfolge einhalten:

Ein normales Verfahren in Deutschland sieht wie folgt aus:

1. Beweise sammeln
2. Verdächtigen (Beschuldigter) ermitteln.
3. Gegen den Verdächtigen Ermittlungen einleiten.
4. Weitere Beweise sammeln, Anklage aufbauen und evtl. Entlastendes berücksichtigen.
5. Anklage erheben.
6. Beweise vorlegen.
7. Richter seinen Job machen lassen und Urteil abwarten.

Wir sind gerade bei Schritt 2 oder 3.

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren darf man sich gerne zur Sache äußern um die Umstände schneller aufzuklären. Man muss sich aber nicht äußern.

Es geht hier doch garncht um die juristische Aufarbeitung des Ganzen. Die ganze Veranstaltung hat nur den Zweck, ein weiteres Mal Russland, bzw. dessen aktuelle Regierung als "böse" an den Pranger zu stellen. Es soll den Menschen möglichst oft in die Köpfe gehämmert werden, dass man mit Russland lieber nicht zusammenarbeiten sollte, sondern mit den Massenmördern und Kriegsverbrechern der USA - UUPS, falscher Text: Ich meine mit den "Verteidigern der westlichen Demokratie und der Freiheit".

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