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  • 00_Graham

mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.2016

Re: Paragraph 177a StGB - "Cinema for Peace" hat sich strafbar gemacht

Hast dich zwar auf das österreichische StGB bezogen, aber man muss nicht erst nachschlagen um zu erahnen, dass der Transport und Überhaupt der Umgang mit gefährlichen Nervengiften durch Privatpersonen auch in Deutschland höchst strafbar ist.

§ 328 Absatz 3 Nummer 2:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt und dadurch die Gesundheit eines anderen, Tiere oder Pflanzen, Gewässer, die Luft oder den Boden oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Versuch und fahrlässige Variante ebenso strafbar.

§ 330a Absatz 1:

Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Minder schwere und fahrlässige Variante ebenso strafbar.

§ 297 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4:

Wer ohne Wissen des Reeders oder des Schiffsführers oder als Schiffsführer ohne Wissen des Reeders eine Sache an Bord eines deutschen Schiffes bringt oder nimmt, deren Beförderung für den Reeder oder den Schiffsführer die Gefahr einer Bestrafung
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn Sachen in Kraft- oder Luftfahrzeuge gebracht oder genommen werden. An die Stelle des Reeders und des Schiffsführers treten der Halter und der Führer des Kraft- oder Luftfahrzeuges.

Aber der deutsche Michel, siehe pg_dump oder nicht_aufregen, schläft oder mosert lieber als etwas zu unternehmen, der Vernunft in seiner Gemeinschaft wieder zu ihrem Recht zu verhelfen.

Armato, du liegst doch völlig richtig mit deiner Einschätzung! Wie könnte es anders sein? Privatpersonen transportieren auf eigene Faust kontaminierte Gegenstände an Bord eines Rettungsfliegers. Also wem das nicht die Schuhe auszieht...

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