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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Dein Bezug auf das GG

bienenstich schrieb am 13.09.2022 22:43:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Art 26
...
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist ein Ausführungsgesetz nach den Vorgaben des Artikel 26 Abs. 2 GG:

"(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Ich sagte bereits, einige Menschen sind emotional so verwirrt, dass sie auch unsere Verfassung delegitimieren möchten. Das hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, dass der Verfassungsschutz eingreifen muss!

Kampfpanzer sind keine Verteidigungswaffen, wie es Panzerabwehrwaffen sind. Bei Artillerie könnte man der Meinung sein, sie diene dem Angriff wie auch der Verteidigung, insofern man mit einer Artillerie eine Eroberung vorbereiten aber nicht durchführen kann.

Achso, Du meinst das GG.

Den Satz "dem Frieden der Welt zu dienen" aus der Präambel hast Du etwas zu eng interpretiert. Es existiert keine Vorschrift in Gesetzesform, die vorschreibt, wie eine Wahrung oder das Erzielen eines Friedens auszusehen hat. Wäre es so eng interpretierbar oder gar festgelegt, wie Dir vorschwebt, wäre eine deutsche Regierung verpflichtet, alle militärischen Verbände sofort aufzulösen: auch die Verteidigung der BRD wäre also illegal.

Denke noch einmal darüber nach.

MFG

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