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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Staatsbürgerrecht in der Sowjetunion

auf_der_hut schrieb am 14.09.2022 10:42:

Unser Münzkonsortium hat ja nicht die Kriegführung, sondern die Gesinnung verglichen. Und da sehe ich schon Parallelen. Es geht um Territorium, es geht um russische Überlegenheit, es geht darum Menschen nach Abstammung und Sprache zu bewerten und zu einzusortieren. Der Schwerpunkt liegt bei Putin nur mehr bei nationaler Zugehörigkeit und nicht wie bei Hitler bei der "Rasse".

Man bedenke, dass Putin in den Ukrainern zwar Feinde, aber auch das Brudervolk und einen Teil eines großen Russlands sieht. Vergleichbar mit Hitlers Haltung zu England, Frankreich oder den skandinavischen Ländern, da war auch die deutsche Kriegführung deutlich respektvoller. Wir wissen gar nicht, wie Putins Krieg aussehen würde, wenn er das zu erobernde Land nicht als Teil Russlands betrachtet.

In der Sowjetunion gab es hier tatsächlich eine Besonderheit: es hat nie eine sowjetische Staatsangehörigkeit gegeben, sondern immer nur die Staatsangehörigkeit der sowjetischischen Republiken. Folglich gab es in der Sowjetunion Kasachen, Ukrainer, Deutsche (halt die zumeinst aus dem Schwabenland zur Zarenzeit in das Russische Reich emigriert sind), Weißrussen, Letten, Armenier, Aserbaidschaner etc.Innerhalb der Sowjetunion hatte allerdings die russische Nationalität (Russland war ja die größte Teilrepublik) eine erhabenere Stellung: jeder oder fast jeder Wehrdienstleistende der Roten Armee wurde vor dem Vollzug seiner Rekrutierung gefragt, ob er die russische Staatsangehörigkeit erwerben möchte - jetzt hätte er die Gelegenheit. Ich gehe davon aus, daß Abteilungen des KGB im Vorfeld ermittelt haben und Empfehlungen aussprachen.

Damit unterscheiden sich die gesetztlichen Grundlangen für die Staatsangehörigkeit in der Sowjetunion erheblich von den gesetzlichen Grundlagen in den West-europäischen Staaten.

MFG

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