anders ausgelegt und angewandt werden.
Im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die Auswirkungen des nicht eingrenzbaren globalen, nicht nur auf Deutschland beschränkten, Klimawandels für die hiesige Bevölkerung, nicht die globale Bevölkerung, für die hiesige Fauna und Flora erträglich zu gestalten. Dafür sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die keinesfalls nur eine Emissionsminderung beinhalten, ja sogar eine Emissionserhöhung bedeuten können und zu deren Erfüllung eventuell weitreichende Eingriffe in Natur, Umwelt und Habitat der (hiesig ansässigen) Fauna und Flora notwendig werden.
Nochmals: die Auswirkungen eines weltweit verursachten Wandels des Klimas, erfahrbar und zu erdulden durch und in Form extremen Wetters für die hier ansässigen Menschen, Tiere und Pflanzen, sind erträglich zu gestalten. DAS ist meine Lesart des Art. 20 GG. In Emissionsminderungen allein können sich die Maßnahmen nicht erschöpfen.
Ein Wort zum Verkehr: Der Verkehrssektor KANN die ihm vorgegebenen Ziele nicht schaffen, da Deutschland die Drehscheibe des europäischen Warenverkehrs ist, oder sollen wir die Warenströme austrocknen?
Kommt endlich raus aus der Villa Kunterbunt und fangt an, Stauseen in Mittelgebirgen und den Alpen, den Karpaten, der Tatra, dem Appenin, den Pyrenäen zu bauen. Entsiegelt Parkplätze, versiegelt keine einzige Freifläche mehr, verlangt hochstämmige Laubgehölze an allen Straßen. Alleen !! Kein Haus mehr ohne Wasserreservoir, so 2 m3 pro Einwohner. Wäre auch prima für Wärmepumpen geeignet. Keine Straßenerneuerung oder -neubau ohne geothermische Technik für die Anlieger, oder Fernwärme. Nur noch Photovoltaik Fassaden bis auf die Nordseite. Sanierungspläne für alle Bestandsbauten mit sozialverträglicher Anspar- und Abzahlphase, die an Neueigentümer übertragen werden kann.
Seid ihr Grünen eigentlich so einfallslos wie euer Robbie ??
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.05.2023 21:36).