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  • Gast (16461)

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

Re: Mit Verlaub, der Art. 20 GG kann ganz anders, meiner Meinung nach, muss ganz

Es ist das grundlegende Wesen dieses Staates, dass sich die Wirkung des Art 20GG einklagen lässt.

Das ganze Gerede von Verfassungsbruch ist lächerliche Propaganda solange man sich nicht traut, Klage zu erheben. Dann erst vor Gericht wird sich die Wahrheit zeigen.

Wer nur redet, aber nicht klagt, hat kein Recht.

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