Gast (16461) schrieb am 23.05.2023 23:41:
Es ist das grundlegende Wesen dieses Staates, dass sich die Wirkung des Art 20GG einklagen lässt.
Das ganze Gerede von Verfassungsbruch ist lächerliche Propaganda solange man sich nicht traut, Klage zu erheben. Dann erst vor Gericht wird sich die Wahrheit zeigen.
Wer nur redet, aber nicht klagt, hat kein Recht.
Jo. Ich war zu beschäftigt bzw. zu faul dafür.
Was ist Deine Ausrede?