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  • Ansegisel

mehr als 1000 Beiträge seit 21.11.2006

Re: Schutzpflicht des Staates

Ich kam gerade dadurch auf den Gödelschen Unvollständigkeitssatz. Wenn man sich in einem System weit genug bewegt, komm man an eine Stelle, an der alles etwas anders zu entscheiden ist, wenn man nur lange genug an den Parametern herum spielt.
Das haben die Grundgesetzgeber damals sicher so nicht beabsichtigt. Daher sollte man immer die unmittelbare bzw. ursprungsnahe Auslegung der Gesetze betreiben. Zumal auch das Verständnis der Bevölkerung eher unmittelbar ist und selten irgendwelche weitscheifigen Kurven dreht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.05.2023 10:19).

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