Interessant.
Also wann immer "der Staat" meint etwas besser zu wissen was gut wäre, kann er jedem bewohnenden Menschen jegliches Verhalten befehlen.
Und über die Rechtmäßigkeit entscheidet natürlich auch der Staat, nämlich das BVG, welches festgestellt hat, daß es diese "Schutzpflicht des Staates" überhaupt erst gibt. Und die ewigliche und eineindeutige Auslegungshoheit über dieses von ihm selbst geschaffenen SuperGrundPflicht/Recht hat. Denn schliesslich ist bisher empirisch jedes grundgesetzliche Abwehrrecht eines Einzelnen, dieser staatlichen SuperGrundPflicht nachgeordnet. Was deutlich während der Coronamaßnahmen zu sehen war.
Flankiert von einem Block von CDU/CSU/FDP/Grüne/SPD die in Hinsicht auf "Befehle an die bewohnenden Menschen" (einen bürgerlichen Souverän gibt es in der Logik nicht) exakt die gleiche Politik betreiben
Passt 100% zum Heizungsgesetz der Grünen/SPD/FDP.
Fast schon prophetisch klingt da das Sondervotum von 1975
BVerfGE 39, 1 - Schwangerschaftsabbruch I
"Unser stärkstes Bedenken richtet sich dagegen, daß erstmals in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung eine objektive Wertentscheidung dazu dienen soll, eine Pflicht des Gesetzgebers zum Erlaß von Strafnormen, also zum stärksten denkbaren Eingriff in den Freiheitsbereich des Bürgers zu postulieren. Dies verkehrt die Funktion der Grundrechte in ihr Gegenteil. Wenn die in einer Grundrechtsnorm enthaltene objektive Wertentscheidung zum Schutz eines bestimmten Rechtsgutes genügen soll, um daraus die Pflicht zum Strafen herzuleiten, so könnten die Grundrechte unter der Hand aus einem Hort der Freiheitssicherung zur Grundlage einer Fülle von freiheitsbeschränkenden Reglementierungen werden. Was für den Schutz des Lebens gilt, kann auch für andere Rechtsgüter von hohem Rang - etwa körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehe und Familie - in Anspruch genommen werden. "
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