Das Potsdamer Landgericht sieht in den "Klimaklebern" den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung. Wenn ein Politiker also öffentlich diese Straftaten billigt oder zu diesen Straftaten verleitet würde er sich damit selbst strafbar machen.
und nein, Straftaten sind durch das Grundgesetz und auch durch die Entscheidung des Verfassungsgericht nicht gedeckt.