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  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

Re: Fragt sich nur wen man verklagen soll

Beaker schrieb am 22.07.2024 08:06:

P.S.
Und die in den AGBs ausgeschlossenen Anwendungsgebiete sind ja auch die Konsequenz der "Pfuschmentalität". Denn hier musste der Hersteller wirklich befürchten, auf Schadensersatz verklagt zu werden.

Nein, das sind die Gebiete wo besondere Sicherheitsanforderungen gelten. Wo man bei einem Stromausfall nicht akzeptieren kann das der Strom für ein paar Minuten weg ist sondern ein Notstromaggregat binnen Sekunden einspringen muss. Wo teilweise ein zweites Notstromaggregat bereitstehen muss für den Fall dass das erste im Fall des Falles ausfällt.

Software mit einer derartigen Ausfallsicherheit zu entwickeln verursacht massive Kosten, auch weil ständig alles komplett getestet werden muss. Benötigen tut das aber nur ein Bruchteil der Kundschaft. Wenn Cloudstrike das sagt "Wir verzichten lieber auf dieses eine Prozent Kunden" dann ist das eine rationale Entscheidung, keine Pfuschmentalität.

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