Und genau das ist dem Finanzamt aufgefallen. Die Verwendung der Gelder nach Aufhebung der Gemeinnützigkeit ist keine "Verschärfung", sondern steht einfach so in der Satzung.
Und genau das ist dem Finanzamt aufgefallen. Die Verwendung der Gelder nach Aufhebung der Gemeinnützigkeit ist keine "Verschärfung", sondern steht einfach so in der Satzung.