Zu den NDS kann man stehen, wie man möchte, aber generelle Regularien für gemeinnützige Vereine sind dennoch anzuwenden.
Wenn die Gemeinnützigkeit besteht, darf ein Verein nicht mehr ausgeben, als er einnimmt. Ausnahme hierfür sind Rücklagen, die von der Mitgliederversammlung zweckgebunden beschlossen und gegenüber der Finanzbehörde ausgewiesen werden müssen.
Wenn die NDS bereits jetzt mehr Spenden einnehmen, als sie für den Betrieb benötigen, könnte das für die Finanzbehörden ein Grund sein, zu mäkeln. Darauf deutet jedenfalls, dass der Verein zukünftige Spender darauf hinweist, die Spende auf 2023 zu verschieben.
Bei Ende der Gemeinnützigkeit oder bei Auflösung des Vereins ist es übrigens vorgeschrieben, dass verbleibende Bestände des Vereins einem anderen Verein mit gleichem Vereinszweck (hier: Volksbildung) zukommen.
Da die NDS jetzt nicht jammern, dass sie für das laufende Jahr noch unbedingt Spenden für Serverkosten o.ä. brauchen, kann man davon ausgehen, dass Geld kein Problem darstellt.