Natürlich darf ein Verein auch am Ende des Fiskaljahrs Guthaben haben... er darf sie halt nur nicht für "etwas anderes" ausgeben. Ist zumindest bei unseren hiesigen Sport-, Musik-, Gesangsverein usw. so.
Andernfalls müssten alle Vereine gleich im Jan. um Spenden bitten, um wenigstens die laufenden kosten für Jan. reinzuholen, wenn die nichts aus dem letzten Jahr mitnehmen dürften...
So, wie ein Verein seine laufenden Kosten über Spenden decken kann, darf so ein Verein auch größere Ausgaben über Spenden finanzieren (und dafür über längere Zeit größere Beträge ansammeln, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren), so haben wir hier z.B. Renovierungen am Aussichtsturm finanziert (hiesiger Heimat- und Verschönerungsverein). Und die "Überschüsse" solcher Spendenaktionen darf der Verein sogar ausgeben, so lange es dem Zweck des Vereins entspricht...
Wenn die NDS bereits jetzt mehr Spenden einnehmen, als sie für den Betrieb benötigen, könnte das für die Finanzbehörden ein Grund sein, zu mäkeln. Darauf deutet jedenfalls, dass der Verein zukünftige Spender darauf hinweist, die Spende auf 2023 zu verschieben.
Ja... ziemlicher Unsinn.
Realistisch geht es ausschließlich darum, dass alles Guthaben, dass bis Jahresende nicht ausgegeben wurde, verschenkt werden muss laut Anweisung des Finanzamts, alles andere macht keinen Sinn.