Bitte belesen Sie sich zum Thema Gemeinnützigkeit:
"Gemäß § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Die Steuerbegünstigung für Körperschaften ergibt sich aus §§ 51 ff. AO und setzt die Verfolgung dieser Zwecke voraus."
Quelle:https://www.vereinswelt-info.de/gruendung/gemeinnuetzigkeit/?af=SEM_B2B_VW_BNG_B2B_Gemeinnuetzigkeit_X-405437329-1263339520375475-78958817484003-o-c&msclkid=6a4a081729721978e7576b9f735dd793
Inwiefern die Allgemenheit nun von Anti-Impfartikeln und prorussischen Pamphleten geistig oder sittlich gefördert werden soll, müssten Sie uns mal erklären.