jungspund schrieb am 02.12.2022 09:58:
Populist schrieb am 02.12.2022 09:06:
jungspund schrieb am 01.12.2022 21:38:
Wo gingen sie denn hin, die Spenden?
An den Verein, der die Seite betreibt.
Und wo hat der Verein die eingenommenen Spenden dann hingeleitet?
Und war das "satzungsgemäß"?
Ja, steht alles in der Satzung:
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Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Betriebs einer Website oder einschlägiger Bildungsveranstaltungen sowie die Mitwirkung an ö ffentlichen Bildungs-und Diskussionsveranstaltungen. Die Website läuft unter der Internetadresse „www.NachDenk-Seiten.de“;
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(4) Der Vorstand kann zur Wahrnehmung der Vereinsaufgaben Personen entgeltlich beschäftigen und Honorare zahlen. Entsprechende Verträge bedürfen eines einvernehmlichen Beschlusses des Vorstands.
Der Vorstand kann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haus-
haltslage für Leistungen zur Erfüllung des Vereinszwecks Personen, die auch Vereinsmitglieder sein können, entgeltlich beschäftigen und Honorare oder eine pauschalierte Aufwandsentschädigung bezahlen.
Dies gilt generell auch für Vorstandsmitglieder, sofern die Mitgliederversammlung dies ausdrücklich beschließt. Das betrifft insbesondere die Herausgabe und die redaktionelle Arbeit für die Webseite www. NachDenkSeiten.de.
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