H.-Joachim schrieb am 30.11.2022 19:56:
Das die Nachdenkseiten den freiheitlichen Rechtsstaat bedrohen, ist einfach nur lächerlich!
Sie bieten Menschen, welche unsere rechtsstaatliche Ordnung nicht anerkennen oder beseitigen wollen, eine Plattform.
Ich habe gemeint das die ideologische Verblendung heute nicht anders ist, als sie es in DDR war.
Wieso soll eine ideologische Verblendung zu irgendeiner Zeit oder an irgendeinem Ort etwas Anderes sein, als ideologische Verblendung? Oder muss man da Steigerungsformen anwenden?
Mit der Formel "Die DDR war ein Unrechtsstaat" kann man alle Vergleiche mit der heutigen Situation als falsch deklarieren.
Ja, alle Vergleiche, die rechtsstaatliche Entscheidungen betreffen, wie z. B. das Aberkennen einer Gemeinnützigkeit, kann nicht verglichen werden. In der DDR hat so etwas immer die Partei entschieden.
Deshalb sind aber gesellschaftliche Vergleiche noch immer möglich, und eingeschränkt auch Systemvergleiche. Ich wäre ausgesprochen glücklich, hätten wir eine Krankenversicherung wie in der DDR. Oder die damit verbundene klassenlose Krankenversorge. Oder Kindergartenplätze für alle Kinder. Oder Arbeitsverhältnisse, die wenigstens im Ansatz einen Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigen (also beiden Parteien eine gewisse Freiheit, aber auch Pflicht einräumen - nicht ganz DDR, aber auch nicht ganz BRD).