tzefix schrieb am 30.11.2022 19:13:
Worauf es jedoch kein Recht gibt: Gemeinnützigkeit
Doch, es gibt ein Recht auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit - sofern die Voraussetzungen laut AO erfüllt sind. Und ich vermute, dass sich mit dieser Frage in absehbarer Zukunft das zuständige Finanzgericht beschäftigen darf.