tzefix schrieb am 30.11.2022 19:28:
Natürlich. Die DDR war ein totalitärer Unrechtsstaat, die BRD ist auch heute noch - trotz aller Kritikwürdigkeit - ein freiheitlicher Rechtsstaat.
Nein, so natürlich war die DDR kein Unrechtsstaat. In weiten Teilen war sie sogar (auch von der Bundesrepublik anerkannt) Rechtsstaat und dort sogar in Teilen fortschrittlicher als Westdeutschland:
"Im Bereich des Zivilrechts, beispielsweise im Familien- und Scheidungsrecht, herrschte hingegen eine weitgehend vorhersehbare Justiz. Die außergerichtlichen betrieblichen Konflikt- und gesellschaftlichen Schiedskommissionen zur Regelung einfacher Rechtsstreitigkeiten hatten durchaus wegweisenden Charakter. Die ehrenamtlichen Richter hatten eine gleichberechtigte Stellung zu den Berufsrichtern.
Hinsichtlich der Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB der Bundesrepublik Deutschland) oder der Strafbarkeit der Homosexualität (§ 175 StGB) war die DDR-Gesetzgebung im Vergleich eher liberal. "
[https://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz#Rechtsstaatlichkeit]
Abgesehen davon beruhen beide Rechtssysteme in weiten Teilen auf dem alten 1896 beschlossenen und ausgefertigten BGB des Deutschen Reichs...
Djaxa