Otto Normal Verbraucher schrieb am 02.12.22 02:46:
Du würdest selbst dann noch für die Regierung und die Politik agitieren, wenn diese Unrecht begeht.
Davon hast du mich absolut überzeugt !
Die deutsche Regierung begeht seit 2014 im Fall der Ukraine Unrecht.
Von 1991 bis 2010 hielt die jeweilige Bundesregierung das Recht eines jeden Volkes auf Selbstbestimmung hoch und begrüßte das Gutachten des IGH zur Unabhängigkeit des Kosovo ausdrücklich.
Mit dem Moment wo andere Völker das den Kosovaren ausdrücklich in Rahmen des Völkerrechtes und Völkergewohnheitsrechtes entstandene Recht auf Unabhängigkeiten einfordern gilt das Selbstbestimmungsrecht nicht mehr.
Die Vertreter der Katalanen werden verfolgt und eingesperrt. Die Schotten durften schon einmal ein Referendum abhalten und nun wurde ihnen eine Wiederholung per Gericht untersagt.
Warum also diese Unterscheidung: Bis 2010 ging es darum, den Verbündeten von Russland, Jugoslawien, zu zerstören. Ab 2010 forderten Teile von Behinderten der USA, Feind von Russland, das Recht auf Unabhängigkeit. Werden die Bevölkerungen von zB. Katalonien oder Schottland unabhängig, kommt es zur absoluten Schwächung der Verbündeten der USA.
Schon allein die unterschiedliche Betrachtung der Unabhängigkeiten der ehemaligen Völker Jugoslawiens sowie der eingeforderten Unabhängigkeiten von Schottland stellt schon ein Bruch gegenüber dem durch den IGH neu definieren Völkerrecht dar.
Aus meiner Sicht besonders problematisch wird es, wenn gegenüber sich unabhängig erklärenden Teilen oder unabhängig erklärten Teilen der Bevölkerung Gewalt angewendet wird. Im Falle des Kosovo wurde zum Schutz der Zivilbevölkerung das ehemalige Mutterland Jugoslawien durch die NATO bombardiert. Deutschland ist Mitgliedsland der NATO und wirkte an der Bombardierung mit.
In der Gebieten der Ost-Ukraine jedoch unterstützt die Bundesregierung die Kräfte, die gegen die Unabhängigkeitsbewegungen Gewalt anwenden. Das ist gegenüber der Politik eine scheinbare Wende um 180 Grad. Noch problematischer wird es, wenn der Unterstützer der Unabhängigkeiten der Gebiete in der Ost-Ukraine wirtschaftlich bestraft wird und sich diese Bestätigung doch in erster Linie gegen die Wirtschaft Deutschlands richtet.
Nimmt man das Gutachten des IGH 2010 als ganzes zur Klarstellung des Völkerrechtes als ganzes inklusive der Eingänge zB von Richter Koroma als ganzes, sind durch die Erklärungen der Unabhängigkeit der Gebiete Luhansk und Donezk tatsächlich unabhängige Staaten entstanden und der Rest der Ukraine hätte sich gegenüber diesen neuen Staaten wie ein außen stehender Staat verhalten müssen. Die Bundesregierung unterstütze jedoch die Rest-Ukraine beim fortgesetzten Bruch des Völkerrechtes durch Bewaffnung und Ausrüstung sowie Ausbildung des Militärs. Im Minsker Abkommen 2015 erkannten Frankreich und Deutschland die Unabhängigkeiten der Gebiete Luhansk und Donezk indirekt an. (Gemäß der Punkte 9 Und 11 des Massnahmenkatalogs geht nach Wahlen in den Gebieten einer Ukraine mit einer neuen Verfassung die Kontrolle der Staatsgrenze auf die Ukraine mit neuer Verfassung über. Nach der Vereinigung von DDR und BRD 1990 ging die Kontrolle der Staatsgrenze zu Polen und Tschechien an die neue BRD über.) Durch die Annahme des Minsker Abkommens im UN-Sicherheitsrates wurde das Minsker Abkommen Teil des Völkerrechtes.
Trotz des völkerrechtlich verbindlichen Minsker Abkommens unterstützte die Bundesregierung weiter den ukrainischen Aggressor (wer Gewalt gegen einen unabhängigen Staat anwendet ist per Definition ein Aggressor). Aus nach über sieben Jahren Russland die unabhängigen Republiken Luhansk und Donezk anerkannte und ein ebenfalls völkerrechtlich zulässiges Freundschaftsabkommen (Bündnis-Freiheit) abschloss, wurde Russland wiederholt wirtschaftlich bestraft. Nun kam es zu gravierenden finanziellen Folgen für die Bevölkerung und Industrie in Deutschland.
Durch Verstoß der aktuellen Bundesregierung gegen das Völkerrecht, das durch vergangene Bundesregierungen noch ausdrücklich unterstützt wurde, wird der eigenen Bevölkerung Schaden zugefügt.
In meinen Beitrag beziehe ich mich ausdrücklich auf Dokumente der UNO und des IGH, um aus meiner Meinung nach Unrecht der aktuellen und vergangenen Bundesregierungen in der Zeit von 2014 bis jetzt aufzuzeigen. Völkerrecht und Völkergewohnheitsrecht gelten für alle Völker und Staaten universell. Man kann es nicht nach Belieben an- oder abschalten nach Belieben, wie die Bundesregierungen seit 2014. Besonders bedenklich wird es, wenn dadurch Schaden an der eigenen Bevölkerung entsteht.