jungspund schrieb am 02.12.2022 07:21:
respicefinem schrieb am 02.12.2022 00:37:
jungspund schrieb am 01.12.2022 23:16:
respicefinem schrieb am 01.12.2022 22:57:
Die Verwendung der Gelder nach Aufhebung der Gemeinnützigkeit ist keine "Verschärfung", sondern steht einfach so in der Satzung.
Hm? Habe ich nicht gesehen. Die Satzung ist unabhängig von der Gemeinnützigkeit.
Aber die für gemeinnützige Zwecke eingegangenen Zuwendungen sollen wohl dem jetzt als gewinnorientiert eingestuften Betrieb der NDS vorenthalten werden. Eigentlich korrekt, denn wenn die Leute "klritische Texte" hätten kaufen wollen, hätten sie das ja getan. Steuerpflichtig, das mag dem einen oder anderen Libertären nicht schmecken.§ 6 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigte Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den „Förderverein Ambulante Hospizarbeit für die Stadt Landau und den Landkreis Südliche Weinstraße e.V.“ (Registernummer: VR 2422 beim Amtsgericht Landau), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.So steht's da. Bis zu diesem Datum kann dieses Vermögen noch für die NDS verwendet werden. Darf ja auch für Honorare verwendet werden. Sollte doch nicht so schwierig sein.
der verein wird zwangsaufgelöst ?
Du solltest dringendst an deiner Lesekompetenz arbeiten. Was ist an "...oder bei Wegfall steuerbegünstigte Zwecke " misszuverstehen?