Hosianna! schrieb am 02.12.2022 07:54:
Wehret den Anfängen!
Lass doch bitte die Kirche in Dorf, das wegfallen der Gelder ist der eigene satzung geschuldet, steht hier mehrfach auch in forum
§ 6 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigte Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den „Förderverein Ambulante Hospizarbeit für die Stadt Landau und den Landkreis Südliche Weinstraße e.V.“ (Registernummer: VR 2422 beim Amtsgericht Landau), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Und eine aberkennung von Gemeinnützigkeit mit Bücherverbrennung gleichzusetzen ist ganz schön geschichtsrevidirent