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Avatar von Tobias Claren
  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Das Gelübde eines ZWANGsdienstleistenden hat rechtlich und moralisch kein Wert!

Was für ein "Gelübde" kann WehrdienstPFLICHTIGEN etwas "verbieten?

Ich hätte erstens kein "Gelübde" abgelegt, und zweitens ganz offen von Anfang an gesagt dass ALLES was dort passiert und Ich nicht mag mit Klarname veröffentlichen würde.
Außerdem hätte Ich erwähnt dass es gar keine gute Idee wäre mir im Beisein anderer Menschen eine scharfe Waffe in die Hand zu geben...

Damals hätte man es noch in eine Art Tagebuch geschrieben, und hätte es dann so ab Mite der 90er, um 2000 ins Internet gestellt.
Das hätte das BRD wohl gerne gehabt, ZWANGSdienst, und dann noch "Maul halten"...

Ich rate dazu alles inkl. Namen aufzuschreiben und zu veröffentlichen.

Und wenn es "irgendwann mal darauf ankommen sollte", würde ICH entscheiden mit wem Ich sympathisere, und ganz sicher NICHT automatisch Deutschland wählen, nur weil Ich ohne es verhindern zu können hier geboren wurde, ganz sicher nicht...

Genau so wenig wie Ich automatisch einen Deutschen retten könnte, wenn Ich nur einen Deutschen, Polen oder Alien retten könnte. Ja, das Letzte ist ernst gemeint und dient der Klarstellung dass nicht mal das Leben meiner Spezies über dem Anderer mit gleichem/höherem Bewusstsein und Intelligenz steht.

Ja, wenn Ich weiß dass ein Roboter aufgrund seiner Bauweise und quantenphysikalischer Effekte ein echtes Bewusstsein hat, rette Ich eher den 20-jährigen Roboter, als euer 2 Monate altes Kind...

Was BWler angeht, Ich weiß nicht ob Ich die Einstufung als "gute Menschen" durch "wissen ist Ohnmacht" hier teilen könnte.
Was er als "gut" bewertet, kann für mich und Andere schlecht sein.

Eine Anekdote über einen BW-Offizier der LW. Ich glaube schon, dass die auch inaktiv eine Verpflichtung haben sich nicht "daneben zu benehmen". Denn das fällt auf die BW, aktuellen AG, Ehrenamt etc. zurück, da damit ja klar wird, was die BW für Menschen befördert hat...
Aber auch sein Arbeitgeber im IT-Bereich und Ehrenamt in einem großen Dt. Verein.
Dieser Mann beleidigt in seinem Forum zu "Menschen die vermummt Türen öffnen" kritische Nutzer auf strafbarem Niveau.
Hat nachdem er das bei mir tat sogar noch eine Adresse und Hausfoto rein gesetzt und dazu aufgerufen mich zu "besuchen"...
Nicht dass wir uns falsch verstehen, Ich finde das GUT. Jeder soll sich sein eigenes Grab schaufeln, Ich gebe dann gerne den Tritt, dass der/die hinein fällt...
Kurz darauf noch von seinen "guten Nutzern" (unkritisch pro Staatsgewalt) der Hinweis ob er das wirklich für richtig hält.
Dass er das trotz Hinweis stehen ließ, dürfte Strafverschärfend wirken...
Ich bin zwar Pro-Abschaffung-StGB-185, aber solange er existiert, ist er Mittel zum Zweck, eine Waffe...
Und jetzt kommt der Lottogewinn, der Oberamtsanwalt lehnt die Anzeige mit der Begründung der Verjährung nach drei Monaten ab...
Wir alle sind nicht so dumm, wie er den normalen Bürger einschätzt. Nach seiner bewussten Lüge (um es abzulehnen) müsste man nur eine Beleidigung länger als drei Monate online haben, dann wird sie legal, und darf ewig bestehen bleiben.
Uns ist wohl ALLEN klar, dass die Verjährungsfrist nach Beendigung der Beleidigung der Beleidigung zu ticken beginnt...
Mündlich sofort danach, hänge Ich ein Banner zur Straße an Haus (was das gleiche ist wie in einem Forum), erst wenn Ich es wieder abhänge... Nun muss er damit leben, dass ein Scan davon einmal ÜBERALL online auftaucht, angefangen mit Yelp...
Das kann schon zur Schelte der Vorgesetzen führen... Falls ein OAA (SA) noch Karriere machen kann, kann es diese sogar behindern...... Die Dt. Justiz anprangern ist mir noch viel mehr Wert als einer unbedeutenden Privatperson.
Jetzt kann ich BEIDES machen... Danke Spagetthimonster ;-) .

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.01.2018 22:21).

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