Prokrastes schrieb am 07.01.2018 15:31:
... befindet sich im Bürgerkrieg.
Nun, das ist nicht ganz falsch. Allerdings gilt auch:
- wenn in der Gesellschaft Schusswaffen verboten sind,
heisst das nicht automatisch, dass nicht bürgerkriegs-
ähnliche Zustände eintreten können
- wenn in der Gesellschaft die Verteidigung mit Schusswaffen
erlaubt ist, so ist diese nicht automatisch auch zwingend und
entsprechend herrschen auch nicht automatisch bürgerkriegs-
ähnliche Zustände
- wenn ein Bürgerkrieg eintritt und damit der Selbstschutz
mit Schusswaffen erforderlich werden, dann sind die Bürger
froh, wenn sie bereits Schusswaffen besitzen, z.B. weil
das schon vorher gang und gäbe war
EDIT: Fipptehler
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.01.2018 19:50).